Herzlich Willkommen beim Gewässerunterhaltungsverband Schwarza/Königseer Rinne  
GUV 16

Stellenausschreibung
Gewässerunterhaltungsverband Schwarza/Königseer Rinne
Im Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUV) wurde festgelegt, dass die Unterhaltung und Pflege der Gewässer zweiter Ordnung im Freistaat Thüringen ab dem 01.11.2020 durch die neu gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände erfolgt. In unserer Region Schwarzatal und angrenzenden Seitentälern, nimmt der GUV Schwarza/Königseer Rinne mit knapp 600 Flusskilometern diese Aufgabe wahr. Das Verbandsgebiet umfasst dabei eine Fläche von ca. 50.000 ha.

Der GUV Schwarza/Königseer Rinne mit Sitz in Cursdorf sucht zum 01.05.2023 oder nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten Mitarbeiter für die Stelle:


Gewerblicher Mitarbeiter Gewässerunterhaltung/Flussarbeiter (m/w/d)
zunächst in Teilzeit (30 h / Woche)


Neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung werden allgemein folgende Grundvoraussetzungen erwartet: 

Teamfähigkeit, Fähigkeit zu eigenständiger Arbeitsweise, Belastbarkeit, Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein, 

Einsatzfreude und Interesse an der Arbeit.

Die Aufgaben- Tätigkeitsbereiche der gewerblichen Mitarbeiter umfassen:
• Beseitigung von Abflusshindernissen in Gewässern, Reinigung von Durchlässen
• Gehölzpflege, Holzungen, Pflanzungen und Grasmahd, Sicherung von Uferbereichen und Böschungen
• Bedienen und Führen von Fahrzeugen und Geräten auch mit verschiedenartigen Anbaugeräten sowie handgeführten Maschinen
• Wartung und Pflege von Fahrzeugen und Geräten sowie Kleinstreparaturen


Ihre Qualifikationen:
Es wird eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Garten- und Landschaftsbau, Wasserbau oder Tiefbau bzw. vergleichbare Ausbildung, eine mehrjährige Berufserfahrung als Garten- und Landschaftspfleger oder in vergleichbaren Berufen, ausgeprägtes technisches Verständnis, handwerkliches Geschick, Erfahrung im Umgang mit Baumaschinen und Großtechnik sowie ein Führerschein der Klasse CE erwartet.
Wir bieten Ihnen die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und eine langfristige Perspektive in einem kleinen, aber gut aufgestellten Team.
Die Vergütung erfolgt nach TVöD.


Senden Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 21.04.2023 per E-Mail an
guv-skr-geschaeftsfuehrer@online.de oder schriftlich an folgende Postadresse:


Gewässerunterhaltungsverband Schwarza/Königseer Rinne
z. Hd. Geschäftsführer Herrn Frank Eilhauer
Ortsstraße 23
98744 Cursdorf

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Eilhauer unter 0170 8243252 oder 036705 883 853 zur Verfügung.
gez. Bernd Lange
Verbandsvorsteher


Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, besonders berücksichtigt.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die durch die Bewerbung bzw. im Zuge eines Vorstellungsgespräches entstehenden Kosten (Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten) nicht erstattet werden.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen entsprechend §16 Abs.1 Nr.2 ThürDSG i.A. §17 DSGVO ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlages.
Datenschutz: Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der darin enthaltenen, personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Die Daten werden mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.


Aktuelle Informationen


Zurück zur Übersicht

03.02.2022

Bürgerinformation zu bevorstehenden Gewässerunterhaltungsmaßnahmen

Bürgerinformation

des Gewässerunterhaltungsverbandes Schwarza/Königseer Rinne über die Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet

Als Gewässerunterhaltungspflichtiger nach § 31 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz (ThürWG), kündigt der Gewässerunterhaltungsverband (GUV) Schwarza/Königseer Rinne auf Grundlage des § 41 WHG in Verbindung mit § 68 ThürWG, für das Jahr 2022 folgende Gewässerunterhaltungsmaßnahmen an:

- Mahd von Uferböschungen und Krautzonen im Zeitraum von Mai - Oktober (insbesondere ausgebaute Gewässer in Ortslagen)

- Holzungsarbeiten in der Zeit von Oktober - Ende Februar

- Maßnahmen zur Gewährleistung des Abflusses und zur Funktionserhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen, ganzjährig.

Bestehende Anlagen, die durch die technischen Maßnahmen der Gewässerunterhaltung beschädigt werden können (wie etwa Grenzsteine, Rohrleitungen etc.) sind durch einen Pfahl, der mindestens 1,5 m aus der Geländeoberkante ragt, zu kennzeichnen. Wird dies unterlassen, so trägt der Eigentümer der Anlage selbst die entstandenen Schäden.

Um die Beeinträchtigung Dritter möglichst gering zu halten, werden die Inhaber von Wassernutzungsrechten, Anlagenbetreiber und Bewirtschafter gebeten, anzuzeigen ob und in welcher Weise sie durch die Maßnahmen der Gewässerunterhaltung betroffen seien können. Nur ortskonkret benannte Anlagen, für die eine wasserrechtliche Genehmigung besteht und die auch ordnungsgemäß markiert sind, können berücksichtigt werden. Soweit möglich, werden alle Arbeiten mit Betroffenheit von landwirtschaftlichen Flächen auf den Zeitraum zwischen Ernte und erneuter Bestellung gelegt.

Der GUV weist alle Gewässereigentümer, Anlieger und Hinterlieger darauf hin, dass gemäß den Regelungen der §§ 41 WHG und 68 ThürWG eine Duldungspflicht besteht, wenn die Unterhaltspflichtigen oder deren Beauftragte, nach entsprechender Vorankündigung, die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen und Maßnahmen der Gewässerunterhaltung ausführen.



gez. Eilhauer
Geschäftsführer



Zurück zur Übersicht



 



 




E-Mail
Anruf
Karte
Infos